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Mehrwegpflicht 2023

Was bedeutet das neue Gesetz?

Mehrwegpflicht 2023

Mehrweg statt mehr wegwerfen: Der europaweite Beschluss in Sachen Müllvermeidung tritt pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft. Immer wieder arbeiten wir mit Kunden aus der Foodbranche zusammen, weshalb wir es uns nicht nehmen lassen, die wichtigsten Infos rund um das neue Gesetz einmal zusammenzufassen!

Mehrwegpflicht ab 01.01.2023

Laut Umweltbundesamt fallen jährlich ca. 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away- und Einweg-Verpackungen an – und das nur in Deutschland. Als Lösungsansatz hat die EU eine neue Mehrweg-Angebotspflicht aus dem Verpackungsgesetz erlassen, welche ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt. Demnach werden alle Letztvertreibenden, sowohl Caterer, Cafés, Kantinen, Tankstellen als auch Lieferdienste und Restaurants dazu verpflichtet, für ihren Außer-Haus-Verkauf neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen für Speisen und Getränke anzubieten. Diese Mehrwegbehälter sollen dazu beitragen, große Abfallmengen zu vermeiden und somit die Umwelt zu schonen.

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Wen betrifft die Gesetzesänderung?

In der gesetzlichen Regulierung ist verankert, dass eine Mehrwegverpackung nicht teurer sein darf als das gleiche Produkt in einer Einweglösung. Die Verpflichtung zur Alternative hängt dabei von zwei Kriterien ab: Betroffen sind Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten oder mit mehr als 80 m² Verkaufsfläche. Aber Achtung – auch Betriebe mit mehreren kleinen Standorten, deren einzelne Verkaufsflächen kleiner als 80 m² sind, sind von der Regelung betroffen. Nehmen wir an dieser Stelle das Beispiel einer Bahnhofsbäckerei-Kette: Zwar mag die Verkaufsfläche der einzelnen Filialen kleiner als 80 m² sein, aber da im gesamten Unternehmen meist mehr als fünf Beschäftigte tätig sind, kann sie von der Ausnahme für kleine Unternehmen keinen Gebrauch machen. Und auch Betriebe, die kein klassisches Take-away-Geschäft betreiben, sind von Mehrwegpflicht nicht befreit, sofern sie Einweg-Verpackungen zur Speisen-Mitnahme oder Lieferung per Lieferservice anbieten.

Sie betreiben ein kleineres Geschäft – wie beispielsweise einen Imbiss, Kiosk oder Spätkauf-Laden – mit einer Ladenfläche von nicht mehr als 80m², genau fünf Beschäftigten oder weniger? Dann sind Sie nur dazu verpflichtet, Ihren Kund:innen selbst mitgebrachte Behälter unter Berücksichtigung von Hygienevorschriften zu befüllen. Doch auch für nicht-verpflichtete Betriebe lohnt sich die Umstellung: Einige Städte, Gemeinden und Regionen unterstützen ihre ansässigen Unternehmen bei der Einführung eines Mehrwegsystems mit Fördermitteln von bis zu 500€. Darüber hinaus steigern sie nicht nur ihr Image als verantwortungsbewusster Betrieb, sondern fördern selbst die Ressourcenschonung und den damit verbundenen Klimaschutz.

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Welche Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Mehrwegpflicht gibt es?

Für die Umsetzung der Mehrwegpflicht gibt es viele Optionen. Hierbei ist es den Betreibern selbst überlassen, ob sie ein eigenes System etablieren oder sich einem der bestehenden Mehrwegsysteme – wie beispielsweise dem der Firma „Vytal“ – anschließen möchten. Grundsätzlich sind alle Gastronom:innen dazu verpflichtet, ihre Gäste aktiv auf die Mehrweg-Alternative via Social Media, auf ihrer Website oder vor Ort durch Aussteller, Flyer, o. Ä. hinzuweisen. 


Individuallösung

Für diejenigen, die schnell und einfach ein Mehrweg-System ohne großen Aufwand im eigenen Betrieb integrieren möchten, ist die Individuallösung gut geeignet. Um nicht auf den Kosten einer Mehrwegverpackung sitzen zu bleiben, kann ein Pfand erhoben werden, das bei der Rückgabe wieder ausgezahlt wird. Mithilfe eines Quittungsblocks für die Pfanddokumentation oder einer geänderten Programmierung im Kassensystem, die das Pfand direkt auf die zu zahlende Rechnung umgelegt, kann die Ausgabe der Mehrwegverpackungen kontrolliert dokumentiert werden. Beim Berechnen des Pfandbetrags sollte darauf geachtet werden, dass bei Schwund oder Beschädigung der Mehrwegvariante die Kosten gedeckt sind. 


Abwicklung per Pool-Stystem
Neben der individuellen Lösung gibt es die Möglichkeit, sich bestehenden Poolsystemen anzuschließen. Der große Vorteil hierbei ist, dass die Kund:innen die Behälter bei jeder Partner-Gastronomie zurückgeben können. Allgemein eignet sich ein Poolsystem aber vor allem dann, wenn ein Betrieb besonders viel Laufkundschaft hat. Aber welches ist das passendste System? Diese Frage kann sich jede/r Gastronom:in nur selbst beantworten, denn der Markt der Mehrweg-Poolanbieter wächst stetig weiter. 


Übrigens:
Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen, denn Verstöße können sowohl verwaltungs- als auch zivilrechtlich verfolgt und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000€ bestraft werden.

 

Stand: Dezember 2022

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